Das Recht zur Gegendarstellung ist gegründet auf § 11 des Reichspressegesetzes (RPG) von 1874 und ist heute in den Pressegesetzen der Länder geregelt.Wenn in Medien unwahr berichtet wird, wünscht man sich, das Geschriebene richtig stellen zu können. Aus den herkömmlichen (Print-)Medien ist die Gegendarstellung bekannt.
Was bei Online-Medien wie z.B. Blogs anders und zu beachten ist, wann eine Gegendarstellung verlangt, bis wann man sie am besten einfordert, erfahren Sie im Detail an anderer Stelle.
Der Gesetzgeber hat für den Fall, dass über einen Sachverhalt unwahr berichtet wird und dabei ein Schaden für eine Person (hier Nr. 4) oder ein Unternehmen vermutet werden kann oder für den Fall, dass die Grenzen des guten Geschmacks so weit verletzt werden, dass es sich um eine Schmähung (hier der Nr. 4) handelt, unter anderem das Recht zur Gegendarstellung geschaffen, das in den Landespressegesetzen geregelt ist (§§ 10, 11 oder 12, je nach Bundesland).
Das Recht auf Gegendarstellung in Online-Medien wurde in § 10 des im August 1997 in Kraft getretenen Mediendienste-Staatsvertrages (MDStV) verankert.
Die jeweiligen Regelungen sind weitgehend identisch, der MDStV sieht jedoch einige Besonderheiten vor.
Jetzt zur Gegendarstellung der Nr. 4:
Gegendarstellung
Der Post vom 17.06.11 mit der Überschrift "Nr. 4 im Wandertrainingslager" enthält nur eine richtige Aussage ("Brasilianer"), sonst nur unrichtige Behauptungen, Schmähungen (z.B. faul auf der Liege liegen und ein Franzi schlürfen) und ironische Kommentare (z.B. bolzt Kondition), die ich wie folgt richtig stelle...
... aber nicht verbal, sondern nach dem Motto:
Bilder sagen mehr als Worte...
... aber nicht verbal, sondern nach dem Motto:
Bilder sagen mehr als Worte...
Noch Fragen ? ;-)
Obertraubling, 20.06.2011
Obertraubling, 20.06.2011
Unterschrift Nr. 4
PS: Konnte leider am Montag kurzfristig nicht ins Training kommen, aber hab ja schon Kondition vorgebolzt ;-)..und Technik hab ich ja als Brasilianer eh :-)